Credo
"Beratung an der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und
Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer."
Auszug aus dem Beratungserlass vom 08.12.97
LEITLINIEN DER BERATUNG
Freiwilligkeit
Beratung ist ein Angebot. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.
Vertraulichkeit/Schweigepflicht
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte müssen sich der
Verschwiegenheit der Beratungsperson sicher sein können. Ausgenommen sind
Fälle der Kindeswohlgefährdung und der Gefahr im Verzug.
Unabhängigkeit/Neutralität
Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die
Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden.
Verantwortlichkeit
Die an der Beratung Beteiligten respektieren die Verantwortungsstruktur
innerhalb des Schulsystems. Jeder berät in seinem Aufgabenfeld und ist für
seinen Bereich verantwortlich.
Alle an Schule Beteiligte – Wer berät? Wer veranlasst eine Beratung?
Wer hat welche Aufgabe?
- Mentor:innen Die Mentor:innen sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler:innen. Ist eine angemessene lerngruppeninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Mentor:innen die Sozialpädagog:innen oder die Beratungslehrer:innen mit ein. Anlässe können sein:
- individuelle Beratung von Schüler:innen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
- Schullaufbahnberatung von Schüler:innen und Eltern
- Lernbegleiter:innen Unter Lernbegleiter:innen fallen alle Menschen, die am Lern- und persönlichen Entwicklungsprozess der Heranwachsenden direkt oder indirekt beteiligt sind. Auch sie sind angehalten, am Beratungsprozess teilzuhaben. In den Fällen, in denen sie davon ausgehen können, dass Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen einzelner Schüler:innen nicht nur den eigenen Unterricht betreffen, nehmen sie Kontakt zu den Mentor:innen auf und stimmen ggf. mit diesen das weitere Beratungsverfahren ab
- Konfliktlots:innen Die ausgebildeten Konfliktlots:innen des Lernhauses besetzen in den Pausen einen Raum, um dort kleinere Konflikte zwischen den Schüler:innen unter Hilfestellung mit den Beteiligten zu lösen. Bei größeren Konflikten informieren sie die Mentor:innen.
- Sozialpädagog:innen Sozialpädagog:innen begleiten die Schüler:innen über mehrere Jahrgänge hinweg. Sie werden tätig, wenn sie
- durch andere mit der Beratung befassten Personen in einen bestehenden strukturierten Beratungsprozess miteinbezogen wird,
- von Schülern oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt werden oder sie selbst einen Beratungsbedarf feststellt
Aufgabenbereiche der Sozialpädagog:innen sind u.A.:
- Beratung (innerfamiliäre Probleme, Erziehungsfragen, Vermittlung zu Fachstellen)
- sozialpädagogische Einzelfallhilfe bei Inanspruchnahme durch Schüler und/ oder Eltern
- Berufsorientierung (Bewerbungstraining, Übergang Schule - Beruf)
- Elternarbeit
- Freizeitpädagogische Angebote
- AG und Projektarbeit
- Präventionsarbeit
- Netzwerkarbeit (Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsdiensten)
- Bei Bedarf Teilnahme an Klassenkonferenzen
Therapeutische Maßnahmen werden auch von den Sozialpädagog:innen nicht durchgeführt. Der Beratungsprozess, in den sie miteinbezogen werden oder der von ihnen initiiert wird, erfolgt nach den gleichen Kriterien wie im Abschnitt der Beratungslehrerin (folgt) beschrieben.
- Schulleitung Im Lernhaus haben die Schüler:innen die Möglichkeit, sich auch an die Schulleitung zu wenden. Marc Seis steht hier als didaktischer Leiter den Heranwachsenden bei Problemen als Berater und Vermittler zur Verfügung. Lernbegleiter:innen und Erziehungsberechtigte haben ebenso die Möglichkeit, sich von der Schulleitung beraten zu lassen.
- Beratungslehrer:innen Die Beratungslehrer:innen begleiten die Schüler:innen über mehrere Jahrgänge hinweg. Die Beratungslehrerin wird tätig, wenn sie
- durch andere mit der Beratung befassten Personen in einen bestehenden strukturierten Beratungsprozess miteinbezogen wird,
- von Schülern oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt werden oder sie selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
- Sie befasst sich im Rahmen der beschriebenen Sammlung von Beratungsanlässen mit Aufgaben, die mit schulischen Mitteln innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar erscheinen. Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrerin nicht durchgeführt.
- Der Beratungsprozess, in den die Beratungslehrer:innen miteinbezogen werden oder der von ihnen initiiert wird, erfolgt strukturiert:
- Festlegung der mit der Beratungstätigkeit befassten Person(en)
- Problembeschreibung
- Festlegung der Aufgaben beim entworfenen Lösungsweg
- Umgrenzung der Beratungsdauer, Erfolgskontrolle, Rückmeldung
- Abschließen der Beratungstätigkeit oder Fortsetzung mit ggf. neuen Zielsetzungen
- Mediator:innen Ausgebildete Mediator:innen unterstützen Menschen, die miteinander in Konflikt geraten sind, bei der Schlichtung. Sie schaffen einen sicheren Raum für alle Konfliktbeteiligten und bieten ein Konfliktlösungsverfahren an. Wesentlich für das Gelingen einer Mediation ist, dass alle Beteiligten dem Verfahren als Lösungsweg zustimmen und freiwillig an dem Mediationsprozess teilnehmen. Vertraulichkeit wird zugesichert; Mediationsinhalte werden nicht weitergegeben.
- Systemische Beraterin und Therapeutin – Jessica Lindemann
Die systemische Beraterin ist an Beziehungsprozessen von Menschen interessiert, die an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems beteiligt und daher auch für Veränderungs- und Lösungsprozesse von Bedeutung sind. Die an einem Problem beteiligten Personen müssen jedoch nicht unbedingt anwesend sein, sondern lediglich die Person, die ein Anliegen bearbeiten möchte. Verwendet werden in der systemischen Beratung Fragen- und Interventionstechniken, die gleichermaßen dazu dienen, das Problem zu erkennen und die Sicht darauf zu verändern und somit neue Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
- Berufsberater:innen
Berufsorientierung besteht aus der Fachbereichsleitung Wirtschaft, den Fachlehrern Wirtschaft und Berufsorientierung sowie der Sozialpädagog:innen. Für folgende Aufgabenbereiche ist die Berufsberatung zuständig:
- Übergang Schule Beruf
- Praktika
- Schülergenossenschaft
- Informationsabende für Schülerinnen und Schüler und Eltern
- Kooperation bzgl. Hospitation BBS im Landkreis OHZ
- Besuch von Lehrstellenbörsen
- Beratung bei Ausbildungsplatzsuche
- Berufswalberatung/ Schullaufbahnberatung
- Jump
- Zusammenarbeit BBS/Arbeitsagentur