Antrag auf Befreiung...
… Befreiungen einer Schülerin/eines Schülers vom Unterricht für bis zu zwei Tagen kann der Mentor/die Mentorin
formlos genehmigen. Über längere Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter. Vor und nach den Ferien dürfen
Schüler/innen nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs eine
persönliche Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter.
Den Antrag auf Befreiung finden Sie hier.