Schulbus

Wer darf mit dem Schulbus kommen?

SchülerInnen bzw. Eltern haben Anspruch auf Beförderung, wenn die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und der Realschule in den

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn eine Schülerin/ein Schüler aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf die Benutzung des Busses angewiesen ist. In diesem Fall muss dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung beigefügt werden, aus der die Art der Krankheit oder Behinderung und der Grund der Notwendigkeit der Busbenutzung hervorgeht.

Ersatzkarten

Bei Verlust der Kundenkarte ist ein Ersatzantrag zu stellen. Für die Zwischenzeit – höchstens für 10 Tage – stellt das Sekretariat eine Bescheinigung aus, dass die Schülerin/der Schüler berechtigt ist, den Schulbus zu nutzen. Die Ersatzkarte wird jedoch erst ausgestellt, wenn die Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € bei dem zuständigen Busunternehmen eingegangen ist.

Wenn die Kundenkarte vorhanden und nur die Sammelzeitkarte verloren gegangen ist, genügt eine Mitteilung an das Busunternehmen; in diesen Fällen entfällt die Verwaltungsgebühr.

Aktuelle Busfahrpläne

Fahrpläne (PDF)