Beratungskonzept am Lernhaus


Credo
"Beratung an der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und
Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer."
Auszug aus dem Beratungserlass vom 08.12.97

 


LEITLINIEN DER BERATUNG


Freiwilligkeit
Beratung ist ein Angebot. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.


Vertraulichkeit/Schweigepflicht
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte müssen sich der
Verschwiegenheit der Beratungsperson sicher sein können. Ausgenommen sind
Fälle der Kindeswohlgefährdung und der Gefahr im Verzug.


Unabhängigkeit/Neutralität
Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die
Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden.


Verantwortlichkeit
Die an der Beratung Beteiligten respektieren die Verantwortungsstruktur
innerhalb des Schulsystems. Jeder berät in seinem Aufgabenfeld und ist für
seinen Bereich verantwortlich.

 

 

Alle an Schule Beteiligte – Wer berät? Wer veranlasst eine Beratung?
Wer hat welche Aufgabe?